BEFÜLLUNG VON SWIMMINGPOOLS

Veröffentlicht am: 02.05.2024

Die Marktgemeinde Irdning-Donnersbachtal weist darauf hin, dass das Befüllen von Swimmingpools etc. mit Wasser aus der Gemeindewasserleitung nur mehr über eine Leitung mit Wasserzähler und nach vorheriger Anmeldung beim Gemeindeamt, sowie im Einvernehmen mit dem Wassermeister der Gemeinde durchgeführt werden darf. Die Gemeinde ist angehalten den tatsächlich benötigten Wasserbedarf für die behördliche Wasserbedarfsmeldung zu eruieren. Hierfür ist es erforderlich, dass der tatsächliche Wasserverbrauch über die Wasserzähler gemessen wird.

In der Folge wird sowohl die Wassergebühr sowie im Falle der Entleerung des Pools ins öffentliche Kanalnetz auch die Kanalgebühr von der Gemeinde in Rechnung gestellt. Die Wasserentnahme über einen Hydranten ist nicht mehr gestattet und die Feuerwehren sind angewiesen keine Schläuche mehr für die Befüllung von Swimmingpools zur Verfügung zu stellen.